Die vom Grundgesetz garantierte «körperliche Bewegungsfreiheit» existiert nicht mehr.
Menschen aus den aktuellen Corona-Hotspots München und Würzburg müssen dem Merkur zufolge derzeit mit deutlichen Einschränkungen rechnen, wenn sie in andere Bundesländer reisen und dort übernachten wollen. Im Nachbar-Bundesland Baden-Württemberg gelte beispielsweise:
«Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100 000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde», wie es auf der Homepage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) heißt.
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