Meinungsfreiheit, das heißt: Jeder hat das Recht, seine Meinung öffentlich kundzutun, und darf daran nicht gehindert werden. Das gilt auch für Polizeibeamte. Allerdings haben diese mit dem Staat einen besonderen Arbeitgeber – und wo die Meinungsfreiheit mit dem Neutralitätsgebot kollidiert, folgen dienstrechtliche Konsequenzen. Dies muss nun auch der Weißenburger Polizist Bernd Bayerlein spüren, der im Sommer auf mehreren Corona-Demonstrationen als Redner auftrat. Er wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert und auch vom Verfassungsschutz überprüft.
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