Das Ärzteblatt berichtet:
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das ursprüngliche Vorhaben, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Ministerium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallengelassen.
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