Mainz/Trier (dpa/lrs) – Die Forderung von Diagnosen für eine Befreiung von der Maskenpflicht im Schulunterricht sieht der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte als rechtlich nicht abgesichert. Wie Dieter Kugelmann am Freitag mitteilte, hat er eine Warnung gegen die Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen – weil diese Schulen raten wollte, ausführliche medizinische Angaben von Schülern als Voraussetzung für die Maskenfreiheit anzufordern.
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