18.11.2020
Alexandra Barth forderte im schleswig-holsteinischen Landtag noch striktere Corona-Maßnahmen
Darf die Regierung die Bürger im Kampf gegen Corona zu Hause einsperren?
Grundsätzlich: ja. Das „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“, das gestern von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, erlaubt es in einer Pandemie, das Verlassen der privaten Wohnung nur zu „bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Zwecken“ zu genehmigen.